Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Geräte werden dem Mieter vollständig und in einem betriebsbereiten Zustand übergeben. Eventuelle Mängel müssen bei der Übergabe schriftlich festgehalten werden.
Es gilt die jeweils zur Zeit gültige Mietpreisliste von Luene-Sound. Alle Preise sind Tagespreise pro Stück ab Lager für den Mietzeitraum Montag bis Sonntag (Rückgabe ist jeweils 15Uhr des Folgetages oder nach Vereinbarung). Die Mietdauer errechnet sich, soweit nicht anders vereinbart, aus den Tagen zwischen der Abholung und der Wiederanlieferung der Geräte in unser Firma Luene-Sound in Scharnebeck.
Der Mieter hat für die pünktliche Rückgabe der Geräte zu sorgen. Das Überschreiten der vereinbarten Mietzeit ist vom Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so zahlt der Mieter für jeden weiteren Tag 100 Prozent des Listenmietpreises.
Der Mieter verpflichtet sich, für alle während der Mietzeit auftretenden Schäden an den Mietobjekten in vollem Umfang aufzukommen. Einwirkung von Dritten, höhere Gewalt, Brand und Diebstahl befreien nicht von der Haftung des Mieters.
Alle während der Mietzeit auftretenden Schäden müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Beim Schadensfall dürfen die Geräte nicht vom Mieter oder von Dritten geöffnet oder repariert werden. Für diese Arbeiten ist nur der VERMIETER zuständig. Bei Verlust oder Totalschaden hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu tragen.
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die Geräte gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich werden.
Bei der Vereinbarung eines monatlichen Mietzinses ist dieser Mietzins monatlich in voraus zum dritten Werktag eines Monats zur Zahlung fällig.
Sollten dem Vermieter zusätzliche Kosten durch Schädigung, verspätete Rückgabe oder Verlust der Geräte/ des Materials entstehen, so hat diese der Mieter zu tagen. Der Vermieter ist nicht ersatzpflichtig, wenn reservierte Geräte oder Gegenstände durch besondere Umstände nicht zur vereinbarten Zeit zur Verfügung stehen, z.B. bei Mietzeitüberschreitung des Vormieters, Schadhaft werden von Geräten, usw. … Die Geräte dürfen, soweit nicht anders vereinbart, nicht an Dritte weitergegeben werden.
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw.-Leistungen sind uns unverzüglich ab Übergabe der Geräte mitzuteilen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Im Falle fehlender oder verspäteter Mängelrüge sind Ansprüche des Kunden auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An dieser Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Mietbedingungen
Alle technischen Geräte sind in einen ordentlichen, funktionsfähigen Zustand und werden in einem einwandfreien technischen Zustand zurückerwartet.
Die Vermietung von Material erfolgt gegen eine Kaution. Die Höhe der Kaution richtet sich nach Menge des angemieteten Materials. Die Kaution ist bei Abholung bzw. der Anlieferung in bar zu zahlen.
Der Mieter hat einen gültigen Personalausweis vorzuweisen.
Das vermietete Material ist weder gegen Verlust oder Diebstahl noch gegen Beschädigung und Defekte versichert.
Ab Übergabe und bis zur Rückgabe des vermieteten Materials geht auch das Risiko für Verlust oder Diebstahl sowie Beschädigung und Defekte auf den Mieter über, somit haftet der Mieter für Verlust, Diebstahl, Beschädigungen und Defekte zwischen Übergabe und Rückgabe des vermieteten Materials.
Wird bei der Übergabe des vermieteten Materials eine Beschädigung oder ein Defekt festgestellt, oder ist das vermietete Materials verloren gegangen oder gestohlen worden, so kann die Kaution für die Deckung des Schadens bzw. Neuanschaffung des verlorenen oder gestohlenen Materials genommen werden.
Die Firma Luene-Sound haftet nicht für Personen oder Sachschäden, die durch die gemieteten Geräte entstanden sind.
Alle technischen Geräte sind DGUVV geprüft.